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3G-REGELN in der Tram D in Kehl

Ab dem 24. November 2021

Wer von Mittwoch, 24. November 2021, auf unbestimmte Zeit, an die Tram nutzen möchte, muss die 3G-Regeln einhalten, also entweder vollständig gegen Corona geimpft, genesen oder frisch negativ getestet sein.

 

Die 3G-Regel ist für Schüler unter 16 Jahren nicht verpflichtend. Achtung, dennoch kann von Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren ein Schulnachweis verlangt werden.

 

Die Technischen Dienste Kehl (TDK), werden die Einhaltung der Regelung kontrollieren.